Pauschale Besteuerung für Kapitalerträge ab 1. Januar 2009
Am 1. Januar 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Mit Einführung der Abgeltungssteuer werden künftig alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen einheitlich mit 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Der Steuersatz von 25 Prozent ist unabhängig vom individuellen Steuersatz des Anlegers. Mit der Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld – wie der Name schon sagt – abgegolten. Lediglich Anleger, die einen Steuersatz unter 25 Prozent haben, können sich die Differenz über ihre Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Sie wird von den Banken einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Zu den von der Abgeltungssteuer betroffenen Einkünften aus Kapitalvermögen zählen vor allem Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentfonds. Das bisher für Dividenden anzuwendende Halbeinkünfteverfahren, bei dem Dividenden nur zur Hälfte der Besteuerung unterlagen, entfällt. Dividenden werden ab kommendem Jahr in voller Höhe besteuert. Auch die Erträge aus der Veräußerung oder Einlösung von Wertpapieren sind künftig der Abgeltungssteuer unterworfen. So sind ab kommendem Jahr auch Kursgewinne außerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig.
Die Ein-Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte wird abgeschafft. Kursgewinne aus Wertpapieren hingegen, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden, und mindestens ein Jahr gehalten werden, bleiben von der Abgeltungssteuer verschont.