Bargeschäfte werden registriert
Bereits seit zweieinhalb Jahren gibt es eine EU-Richtlinie zur Vermeidung von Geldwäsche-Geschäften. Zeitlich passend zur aktuellen Steueraffäre in Liechtenstein ist diese Richtlinie nach langer Prüfung nun auch in Deutschland geltendes Recht.
Durch diese neue Richtlinie im Geldwäsche-Gesetz hat das deutsche Bundeskabinett eine Lücke zur grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung geschlossen. Für die verspätete Umsetzung dieser Richtlinie führt die deutsche Bundesregierung eine besonders langwierige Prüfung in Bezug auf Datenschutz-Aspekte an.
Ab sofort müssen nun alle Bargeschäfte ab einer Höhe von 15.000 Euro von allen Banken und Finanzdienstleistern registriert und gespeichert, und in einem Verdachtsfall sogar an die zuständigen Behörden gemeldet werden, also z.B. bei einer Geldanlage deren Summe über dem Limit liegt und in Bar eingezahlt wird.. Diese Regelung betrifft neben Finanzinstituten auch Steuerberater, auch diese müssen bei Bargeschäften ab 15.000 Euro dem betreffenden Vorfall mehr Beachtung schenken, die Hintergründe genauer recherchieren und ggf. den zuständigen Behörden melden.
Sollte sich der Verdacht auf Geldwäsche bestätigen, erfolgt ab sofort bei allen Bargeschäften ab der Höhe von 15.000 EUR eine Überprüfung der Identität der betreffenden Personen durch die zuständigen Behörden.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Steueraffäre in Liechtenstein hat die deutsch Bundesregierung zeitgleich zur Umsetzung der EU-Richtlinie in geltendes deutsches Recht auch das Fürstentum Lichtenstein aufgefordert, diese EU Richtlinie ebenfalls in eigenes Recht umzusetzen. Sollte das Fürstentum dieser Aufforderung nachkommen, werden dann auch dort Bargeschäfte in Höhe von mehr als 15.000 Euro registriert und gespeichert.