Achtung vor neuer Klausel in der Krankenversicherung
Sie sind nicht als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, sondern sind privat Krankenversichert. Dann ist es doch oftmals so, dass sich gerade Privatversicherte direkt in die Behandlung eines Spezialisten begeben. Doch nun gibt es hierzu ein neues Urteil. Behandlungen durch spezifisierte Fachärzte werden bei der privaten Krankenversicherung nur dann zu 100 Prozent bezahlt, wenn Sie zuvor bei einem Allgemeinmediziner waren und der Sie zu einem Facharzt überwiesen hat.
Diese Zusatzklausel kann ab Februar 2009 in jeder Versicherungsbedingung der privaten Krankenversicherer stehen, das entschied der Bundesgerichtshof. Oftmals entscheidet sich ein Privatversicherter sich gleich für den Facharzt, was natürlich mit höheren Kosten verbunden ist. Genau dies soll durch dieses neue Urteil vermieden werden.
Sollten Sie sich dazu entschliessen, bzw. die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, dann achten Sie vor allem auf die Versicherungsbedingungen. Oftmals bieten Krankenversicherer den sogenannten Hausarzttarif an und genau in diesen Hausarzttarifen sind oftmals Behandlungen durch bestimmte Fachärzte ausgeschlossen. Gerade auch bei gesetzlich Versicherten ist es so, dass die Fachärzte durch die Honorarreform nur noch wenige Euro pro Patient und Quartal als Budget erhalten. Hier kann der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung natürlich sinnvoll sein, um auf die Behandlung durch einen Facharzt nicht verzichten zu müssen.
Scheuen Sie sich nicht und sprechen Sie Ihren Versicherungsfachmann auf diese Klausel an und holen Sie sich so zusätzliche Sicherheit. Wer erst noch eine private Krankenversicherung abschliessen möchte, sollte diesen Punkt beim online Vergleich der PKV auch dringenst beachten! Denn ansonsten könnten Sie auf den Behandlungskosten sitzen bleiben.