Verkehrsrechtsschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt in den Fällen ein, in denen sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr Rechtsstreitigkeiten ergeben. Sie zahlt das Honorar des Rechtsanwaltes für eine Rechtsberatung und sie übernimmt die Kosten eines Prozesses bei Streitigkeiten, die aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr aufgetreten sind. Einen Versicherer mit günstigen Beiträgen finden sich durch Versicherungsvergleiche.
Sehr häufige von der Verkehrsrechtsschutzversicherung zu regulierende Fälle sind Einsprüche gegen Gebührenpflichtige Verwarnungen oder Bußgelder wegen verkehrswidrigen Verhaltens. Wer jedoch gegen jedes “Knöllchen” einen Prozess anstrengt, muss damit rechnen, von seiner Versicherungsgesellschaft aufgefordert zu werden, sich einen Einspruch vorab von dieser genehmigen zu lassen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann die Versicherung sich weigern, die Prozesskosten zu übernehmen. Kommt der Versicherungsnehmer ihr nach, prüft die Gesellschaft die Erfolgsaussicht eines Prozesses und erteilt die Freigabe, sofern sie einen Erfolg vor Gericht als ausreichend wahrscheinlich erachtet.

Bei einem Unfall tritt im Allgemeinen die Kfz-Haftpflichtversicherung auch zur gerichtlichen Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche ein. Jedoch kann der Kunde die Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, wenn seine Kaskoversicherung eine Regulierung des eigenen Schadens verweigert.
Diese Möglichkeit lässt es als sinnvoll erscheinen, Verkehrsrechtsschutz- und Kaskoversicherung bei verschiedenen Gesellschaften abzuschließen; jedoch bietet der Abschluss bei der gleichen Versicherung oft einen Preisvorteil.

Für Mitglieder des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) ist eine eingeschränkte Verkehrsrechtschutzversicherung im Mitgliedsbeitrag enthalten; sie gilt bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer, Fußgänger oder Benutzer des ÖPNV.


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