Hausratversicherung braucht stimmige Einbruchspuren
Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass im Falle eines Einbruchdiebstahls die Einbruchspuren stimmig sein müssen, damit die Hausratversicherung den Einbruch übernimmt. Andernfalls ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu regulieren.
Unter dem Aktenzeichen 9 O 82/09 kann das Urteil nachverfolgt werden, in den es konkret um einen Einbruchdiebstahl ging, bei dem Hebelspuren an der Eingangstüre gefunden wurden. Allerdings gibt es Zweifel seitens der Versicherung und seitens anderen Beteiligten, dass diese von einem Einbruchversuch an der doppelt verschlossenen Eingangstüre zur Wohnung des Klägers und Versicherungsnehmers stammen könnten. Eindeutig wurde nicht nachgewiesen, dass die Spuren denen eines Einbruchdiebstahls entsprechen könnten. Wären die Spuren stimmig gewesen, wäre das anders. Stimmig soll heißen, dass die Einbruchspuren dann geeignet sind, nachzuweisen, dass die Türe von außen aufgebrochen werden sollte.
Die Richter argumentierten, dass lediglich solche stimmigen Einbruchspuren dafür sorgen könnte, dass die Hausratversicherung den Schaden regulieren wird. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Sachlage ist allerdings ziemlich eindeutig: Die Spuren an der Tür müssen nicht von einem versuchten Einbruch stammen, sondern könnten auch durch andere Handlungen erfolgt sein. Deshalb sieht alles danach aus, als müsse die Hausratversicherung die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der Wohnungstüre nicht übernehmen. In diesem Fall müsste der Versicherungsnehmer und Kläger selbst für die entstehenden Kosten aufkommen. Können die Spuren noch eindeutig dem Versuch zugeordnet werden, dass eingebrochen werden sollte, steht die Haftpflichtversicherung in der Pflicht, den Ersatz oder die Reparatur der Wohnungstür zu übernehmen.
am 30. November 2009 um 10:05 Uhr | #
Generell finde ich es ja gut, dass es strikte Vorgaben beim Inkrafttreten eines Versicherungsschutzes gibt, damit Missbrauch verhindert wird. Allerdings besteht bei den in dem obrigen Urteil genannten Richtlinien die Gefahr, dass die Versicherungen nach Belieben von Fall zu Fall entscheiden können, wem Sie Ersatz gewähren und die Kriterien ausweiten können. Ich bin mit meiner Hausratversichrung sehr zufrieden, da sie sehr kulant ist und schon viele Schäden reguliert hat.
Gruß, Andreas