Die Mietrechtsschutzversicherung

Streitfälle zwischen Vermietern und Mietern sind recht häufig. Meist geht es dabei um zu hohe Mieten oder ungerechtfertigte Nebenkostenabrechnungen. Nicht selten flattert einem Mieter eine fadenscheinige Kündigung der Wohnung ins Haus, die er nicht nachvollziehen kann. Aber auch Vermieter können ein Lied von Konflikten mit Mietern singen. Viele Mieter zahlen die Miete entweder verspätet oder gar nicht oder die Wohnung verliert an Wert, weil der Mieter diese stark verkommen lässt, statt die regelmäßig vorgeschriebenen Renovierungen durchzuführen. Wenn die Parteien sich nicht einigen können und es zu einem Prozess kommt, kann das schnell teuer werden.

Gut lachen hat da derjenige, der eine Versicherung für Mietrechtsschutz hat. Die Mietrechtsschutz-Versicherung gilt nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für andere vermietete Objekte wie Garagen, Campingplätze oder Gartenlauben. Die Versicherung kommt für eigene Prozesskosten wie zum Beispiel Anwaltshonorare und Gerichtskosten genauso auf wie für eventuell anfallende Kosten der gegnerischen Partei.

Bei dem Abschluss der Wohnungsrechtsschutzversicherung muss vorher festgelegt werden, ob man diese als Mieter (Mieterrechtsschutz) oder Vermieter (Vermieterrechtsschutz) in Anspruch nimmt. Wenn man eine solche Versicherung als Mieter abgeschlossen hat greift diese zum Beispiel nicht, wenn später ein Teil der Wohnung oder des Hauses untervermietet wird und es mit dem Untermieter zu Streitigkeiten kommt.

Wer sich unsicher ist, welche Form von Versicherung er abschließen sollte, kann sich aus dem Internet wichtige Informationen rund um das Thema Rechtsschutzversicherung holen. Auf einigen Webseiten werden auch Versicherungen im Vergleich dargestellt. Hier hat man die Versicherungen der engeren Wahl direkt auf einen Blick und kann sich entsprechend des günstigsten Tarifs sowie der besten Konditionen die geeignete Versicherung heraussuchen.


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