Hausratversicherung braucht stimmige Einbruchspuren
19. Oktober 2009 - 12:37 UhrDas Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass im Falle eines Einbruchdiebstahls die Einbruchspuren stimmig sein müssen, damit die Hausratversicherung den Einbruch übernimmt. Andernfalls ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu regulieren.
Unter dem Aktenzeichen 9 O 82/09 kann das Urteil nachverfolgt werden, in den es konkret um einen Einbruchdiebstahl ging, bei dem […]